Verkostungsregeln
Die Verkoster und Verkosterinnen sind das Fundament des Wettbewerbs. Jedes neu eingeschriebene Mitglied wird vom Kommissar kontaktiert, um zu prüfen, ob er oder sie über die für die Verkostung erforderlichen Kompetenzen verfügt. Falls erforderlich, wird eine Schulung angeboten.
Um sich zur nächsten Verkostung anzumelden, klicken Sie bitte auf Anmeldung als Verkosterin oder Verkoster.
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung mit allen erforderlichen Informationen zum Ablaufs des Wettbewerbs.
Wettbewerb für Wein, Bier und Spirituosen
- Ort: Gesellschaftshaus Palmengarten - Palmengartenstrasse 11 - 60325 Frankfurt am Main
- Datum :
9. April 2026, 08:30 bis 12:00 Uhr
10. April 2026, 08:30 bis 12:00 Uhr
- Programm
08:30 Uhr bis 08:50 Uhr: Empfang der Verkoster*innen
09:00 Uhr: Eröffnungsrede
09:10 Uhr: 1. Flight
10:30 Uhr: 2. Flight
12:00 Uhr: Buffet
Wettbewerb für Käse, Milchprodukte, Schinken und Wurstwaren.
- Ort: SAALBAU Griesheim - Schwarzerlenweg 57 - 65933 Frankfurt am Main
- Datum :
12. Dezember 2025, 09:00 bis 12:00 Uhr
- Programm :
9:00 bis 9:20 Uhr: Empfang der Verkoster
9:30 Uhr: Eröffnungsansprache und Verkostung
12:00 Uhr: Buffet
Bei der Verkostung möchten wir Sie bitten, folgende Regeln zu beachten:
- Erscheinen Sie bitte pünktlich.
- Tragen Sie bitte kein Parfum/Rasierwasser u. ä. auf.
- Wir bitten darum, keinen Lippenstift zu benutzen.
- Eine Stunde vor der Verkostung sollten Sie es vermeiden, Kaffee zu trinken.
- Schalten Sie bitte Ihre Mobiltelefone aus.
- Beurteilen Sie die Proben nach Ihrem besten Wissen und Gewissen.
- Halten Sie sich bis zum Schluss an die Blindverkostung der Proben.
- Respektieren Sie den vertraulichen Charakter der Benotung.
- Stören Sie bitte die anderen Jurytische nicht.
ARTIKEL 15 : PFLICHTEN DER JURYMITGLIEDER
Die Anmeldung als Jurymitglied für die Veranstaltung Wettbewerb gilt als Verpflichtung und ausdrückliche Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Der Zugang zu Wettbewerb ist ausschließlich dem Empfänger der per E-Mail, SMS oder in Papierform versandten Einladung gestattet. Da der ausgewählte Juror intuitu personae benannt wurde, ist die Einladung namentlich und kann ohne Zustimmung des Generalkommissars nicht übertragen werden.
- Mit der Anmeldung und bei seiner Ankunft am Veranstaltungsort verpflichtet sich der Juror, die Sicherheitshinweise zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
- Begleitpersonen, ob volljährig oder minderjährig, haben keinen Zutritt zur Veranstaltung oder zu dem Wettbewerb. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Jurymitgliedern, die sich nicht an diese Regel halten, den Zutritt zu verweigern.
- Den Jurymitgliedern wird dringend empfohlen, die verkosteten alkoholischen Getränke nicht zu trinken. Gemäß den Gepflogenheiten stehen ihnen zu diesem Zweck Spucknäpfe sowie Wasser zum eventuellen Spülen des Mundes zwischen den Verkostungen zur Verfügung.
Jede Nichtbeachtung dieser Empfehlung führt zur persönlichen Haftung des Jurymitglieds im Falle eines Zwischenfalls oder eines Schadens, der ihm selbst oder Dritten zugefügt wird, ohne dass der Wettbewerb und/oder der Veranstakter dafür haftbar gemacht werden können.
Darüber hinaus wird den Jurymitgliedern empfohlen, ihre Anreise im Voraus zu planen, um Alkohol am Steuer zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann die Organisation den Jurymitgliedern, die dies wünschen, Alkoholtester zur Verfügung stellen.
- Ein Jurymitglied darf seine eigenen Produkte nicht bewerten.
Der Veranstalter holt von den Jurymitgliedern eine eidesstattliche Erklärung ein, in der sie ihre direkten oder indirekten Verbindungen zu Unternehmen, Einrichtungen, Berufsverbänden oder Vereinigungen angeben, deren Aktivitäten, Produkte oder Interessen die bei dem Wettbewerb vorgestellten Produkte betreffen können. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird als Betrug angesehen. Der Veranstalter kann jedes Jurymitglied ablehnen, um zu verhindern, dass ein Wettbewerber, der Mitglied einer Jury ist, seine eigenen Produkte bewertet.
Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung wird als Betrug angesehen und kann Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich des sofortigen Ausschlusses des Jurymitglieds und der Ungültigkeitserklärung der betreffenden Ergebnisse. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Jurymitglied jederzeit abzulehnen, um die Unparteilichkeit von Wettbewerb zu gewährleisten.
- Der Wettbewerb behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Jurymitglieds abzulehnen, insbesondere bei wiederholten Abwesenheiten oder verspäteten Absagen, unangemessenem Verhalten, Nichteinhaltung der vorliegenden Regeln oder aus anderen Gründen, ohne dies begründen zu müssen.
- Wettbewerb empfiehlt den Jurymitgliedern, für alle Reisebuchungen (Hotel, Transport usw.) eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle einer vollständigen Absage einer Ausgabe von dem NULL aus Gründen, die nicht der Organisation zuzuschreiben sind, oder aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 11, kann der Wettbewerb gegenüber dem Jurymitglied in keiner Weise für die für die Anreise entstandenen Kosten haftbar gemacht werden. Diese Kosten können nicht erstattet werden.
- Die Teilnahme an der Verkostung kann die Verwendung scharfer Gegenstände, insbesondere Messer, erfordern. Den Jurymitgliedern wird dringend empfohlen, diese Gegenstände mit Vorsicht zu verwenden. In keinem Fall kann der Wettbewerb für Verletzungen haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Gegenstände entstehen.
- Bei Allergien, Unverträglichkeiten, Überempfindlichkeiten gegenüber Lebensmitteln oder Immunschwäche wird von einer Teilnahme abgeraten. Der Wettbewerb kann nicht garantieren, dass keine Allergene vorhanden sind, und kann bei der Zusammensetzung der Jurys keine Rücksicht auf Allergien, Unverträglichkeiten oder Überempfindlichkeiten gegenüber Lebensmitteln nehmen. Bestimmte Produkte können vor ihrer Vermarktung verkostet werden. Daher kann ihre Stabilität nicht garantiert werden (unvollständige Fermentation, vorhandene Keime, ungefiltertes Produkt, Spuren von Allergenen, mikrobiologische Risiken usw.). Im Falle einer allergischen Reaktion, Verdauungsstörungen, Vergiftungen oder Infektionen nach der Verkostung eines Produkts kann der Wettbewerb gegenüber dem Jurymitglied in keiner Weise haftbar gemacht werden.
- Es ist verboten, Proben mitzunehmen, auch wenn diese bereits angebrochen sind.
- Im Rahmen des Wettbewerbs erteilt der Juror dem Veranstalter ausdrücklich und unentgeltlich die Erlaubnis, ihn zu fotografieren oder zu filmen. Diese Bilder dürfen ausschließlich für Werbe- und Kommunikationszwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf allen Arten von Medien, einschließlich Werbung, in Frankreich, Deutschland, Großbritanien und im Ausland ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden.